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Notrufmissbrauch ist strafbar !!!
Nastätten; Langeweile, Sensationsgier, Auslösung von Schreck und Panik durch
Eintreffen der Rettungskräfte oder auch ;jugendliche Unreife der Täter sind die
Hauptursachen für böswillige Alarmierungen der Polizei, des Rettungsdienstes oder der
Feuerwehr. ;Im schlimmsten Fall führt es dazu, dass Rettungskräfte durch einen
vorgetäuschten Notruf gebunden sind. Wirkliche Hilfe kann dann nicht geleistet werden.
Daher wird der Missbrauch strafrechtlich verfolgt und kann mit einer Geldstrafe oder bis zu
einem Jahr Freiheitsentzug geahndet werden.
Neben den strafrechtlichen Konsequenzen kann der Missbrauch von Notrufen dem Täter
sehr teuer zu Stehen kommen. Zivilrechtlich haftet er für die Kosten des Einsatzes und die
Folgeschäden. Wenn also jemand zu Schaden kam, weil rechtzeitige Hilfe nicht da war.
Diese Konsequenzen hinterlassen fast immer eine größere Wirkung als die eigentliche
Strafe.
Jeder, der das 7.Lebensjahr vollendet hat, ist grundsätzlich für den von ihm
verursachten Schaden selbst verantwortlich (BGB §§ 823 ff.). Die strafrechtliche
Verantwortlichkeit beginnt gemäß § 19 StGB jedoch erst mit Vollendung des 14.
Lebensjahrs.
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